Vorab: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, diversen und/oder weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulinum verwendet, wobei beide/alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind. Geschäftsbedingungen: Unsere Mitarbeiter arbeiten als Haushaltshilfe zur Unterstützung für haushaltsnahe Dienstleistungen und haben keine Qualifikation im pflegerischen / medizinischen Bereich.Geltungsbereich: Unsere angebotenen Dienstleistungen erfolgen aufgrund nachfolgender allgemeiner Geschäftsbedingungen und gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäfts-beziehungen der Firma Schröder’s Haushaltshilfen–Ihre Unterstützung über Ihre Pflegekasse. Leistungsumfang und Leistungsbereich: Schröder’s Haushaltshilfen betreibt einen nach Landesrecht zugelassene Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a anerkanntes Unternehmen für hauswirtschaftliche Leistungen für Pflegebedürftige, inkl. Betreuungsleistungen und Sportangeboten Sonderleistungen: Bei sehr starker Verschmutzung (Vermüllen) wird zzgl. zum vereinbarten Stundentarif, eine Schmutzzulage pro Stunde nach Absprache erhoben. 1.Dienstleistung: Die Firma Schröder’s Haushaltshilfen erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen (Max. versicherte Arbeitshöhe- übliche Haushaltsleiter) - Haushaltshilfe (Putz- und Reinigungsarbeiten, aufräumen, Hausordnung, Bodenpflege, Möbel abstauben, Bad und WC reinigen, Wäsche waschen, bügeln, Fenster putzen, Gardinen waschen, Geschirr spülen, Einkaufshilfe, Unterstützung bei der Nahrungszubereitung, sowie die Dienstleistungen, die Sie auf unserer Internetseite finden) - Arbeiten im und am Haus (Terrassen fegen, Laub fegen, Lichtschacht sauber machen) und Betreuungsleistungen inkl. Sportangebote 1.2 Die Firma Schröder’s Haushaltshilfen unterbreitet vor Auftragsannahme dem Kunden ein Angebot nach dessen Wünschen, in dem die Dienstleistung dargelegt wird. Dieses Angebot umfasst abschließend die vertragliche Dienstleistung der Schröder’s Haushaltshilfen gegenüber dem jeweiligen Klienten. 1.3 Nach Absprache zwischen dem Klienten und der Firma Schröder’s Haushaltshilfen sind Erweiterungen, Änderungen und Abweichungen ihres Dienstleistungsangebotes jederzeit möglich. 1.4 Ziel der Entlastungsleistung ist es, insbesondere pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen, zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Ein streng nach Plan gerichteter Reinigungsanspruch, wie bei einer direkten Reinigungsdienstleistung ist nicht gegeben und kann somit von Termin zu Termin variieren. Schröder’s Haushaltshilfen ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestehende Leistungsnehmer / Auftraggeber werden hierüber per E-Mail oder Post benachrichtigt. Wenn der Klient nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzlichen Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigten Änderungen dieser AGB wird auf die Frist und Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. 2. Vertragsschluss: Jeder Haushalt und Klient sind individuell, auch der Gesundheitszustand des Klienten. Unsere haus-wirtschaftliche Unterstützung richtet sich ganz nach den Gegebenheiten vor Ort und beinhaltet den unmittelbaren Lebensbereich des Klienten. Der Dienstleistungsvertrag kommt nach Erteilung des Auftrages durch den Klienten zustande. 3. Dauer, Kündigung: Grundsätzlich kann der Auftrag jederzeit wechselseitig aufgehoben werden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu begleichen. 4. Erfüllungsort: ist der private Haushalt der Klienten 5. Personal: Schröder’s Haushaltshilfen stellt sicher, dass die Leistungen stets von qualifizierten Mitarbeitern und entsprechend nach fachlichen Standards erbracht werden. Der Leistungsnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Leistungserbringer in Hinsicht auf eine bestimmte Person, Geschlecht, Nationalität oder anderen Eigenschaften. Die handelnden Personen werden die Leistungen bzw. den Einsatz elektronisch erfassen und dieser ist vom Leistungsnehmer gegenzuzeichnen (Leistungsnachweis) 5.1.Bei Verhinderung des Bezugsmitarbeiters durch Krankheit, Urlaub oder Ähnlichem ist Schröder’s Haushaltshilfen bemüht einen Ersatztermin durch eine andere Mitarbeiterin anzubieten. Es kann zu terminlichen Einschränkungen bei der Vergabe kommen. Auch ein Ersatztermin ist verbindlich und beinhaltet eine 24 Stunden Frist der kostenfreien Absage. 6. Preise und Zahlungsbedingungen 6.1 Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet Schröder’s Haushaltshilfen gegenüber dem Kunden die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Die Abrechnung erfolgt im Viertel-Stunden-Takt. je angefangene 15 Minuten und beinhalten eine Vergütung der Anfahrtszeit von maximal 15 Minuten. 6.2 Die Rechnungsstellung erfolgt in allen Fällen monatlich. Üblicherweise direkt mit der Pflegekasse, durch eine Abtretungs-erklärung. Bei Privatleistungen ist der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen, sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt. 6.3 Termine müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn des Einsatzes abgesagt werden. Schröder’s Haushaltshilfen stellt seinen Leistungsnehmern für den Fall gleich aus welchem Grunde, dass diese ihre Termine nicht wahrnehmen oder nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Einsatzes rechtzeitig abgesagt werden, den vereinbarten Wert der Dienstleistung in Rechnung. Das Unternehmen richtet sich an das Gesetz des Gläubigers §615 S.1 BGB, der den Vergütungsanspruch regelt. Der Dienstleister wird bezogen auf den versäumten Termin von seiner Dienstleistung befreit, behält jedoch seinen Vergütungsanspruch. 6.4 Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, behält sich Schröder’s Haushaltshilfen vor, ihre Leistung ohne weitere Vorankündigung zurückzubehalten und pro Mahnung 3 € Mahngebühr zu berechnen. Erfolgt trotz Mahnung innerhalb von 7 Werktagen keine Begleichung der offenen Forderung(en) leitet Schröder’s Haushaltshilfen ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte ein. Die Kosten des gesamten weiteren Verfahrens werden zu Ihren Lasten gehen. 6.5 Sollten sich Preisänderungen ergeben, wird der Auftraggeber einen Monat bevor sie in Kraft tritt, schriftlich informiert. Für die Wirksamkeit einer Preiserhöhung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zu-stimmung gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber der Preiserhöhung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung widerspricht. 6.6 Sie erhalten inner-halb eines laufenden Kalenderjahres aus dem Jahr eine Rechnungskopie kostenlos. Nach dieser Zeit stellt diese Dienstleistung einen Mehraufwand dar und ist daher kosten-pflichtig. Die Kosten für die Übersendung einer Rechnungskopie beläuft sich auf 15,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sollten sie mehrere Kopien anfordern, gilt der Preis pro Kopie. Die Gebühr wird mit Versand der Kopie(n) von Schröder's Haushaltshilfen in Rechnung gestellt. 7. Rechte und Pflichten: 7.1. Der Auftraggeber hat Schröder’s Haushaltshilfen den Zugang zu den Räumen der Dienstleistungserbringung zu verschaffen. Erfolgt dies durch die Aushändigung eines Schlüssels übernimmt Schröder’s Haushaltshilfen keine Haftung für einen etwaigen Verlust. Der Auftraggeber hat selbständig für eine etwaige Absicherung Sorge zu tragen. Sollte der Zugang zu den vereinbarten Terminen nicht durch den Auftraggeber ermöglicht worden sein, trägt der Auftraggeber die Kosten für eine erneute Anfahrt und den Terminausfall in voller Höhe. 7.3 Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftraggeber die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel zur Verfügung. Auch die notwenigen Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, bei Bedarf Mundschutz werden vom Klienten gestellt. Chlorhaltige Reinigungsmittel, wie z.B. Chlorix dürfen nicht verwendet werden, da Gesundheitsgefahren in Verbindung mit anderen Reinigungsmitteln nicht kalkulierbar sind. 7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet im Haushalt erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu bewahren. 7.5 Schröder’s Haushaltshilfen ist unverzüglich über ansteckende Krankheiten im Haushalt des Auftraggebers zu unterrichten, der Termin kann nicht stattfinden und wird, falls nicht rechtzeitig darüber informiert wurde, in Rechnung gestellt. Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, den Leistungsnachweis hierfür zu unterschreiben.7.6 Die Termin-vereinbarungen sind verbindlich. Sie haben die Möglichkeit bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei den Termin per Mail oder Telefon (Anrufbeantworter) abzusagen. Sagt der Klient nicht rechtzeitig ab, so hat er die vollen Kosten zu tragen, die er bei erfolgreicher Durchführung der Dienstleistung zu tragen gehabt hätte. 7.7 Schröder’s Haushaltshilfen und der/die jeweils eingesetzte Mitarbeiter/-innen sind dem Auftraggeber gegenüber dazu verpflichtet bei Begehung der anvertrauten Räumlichkeiten auf das sich darin befindlichen Inventar und Eigentum des Auftraggebers zu achten. Für unverschuldete Schäden übernehmen wir keine Haftung. Ein nachweislich von uns ver-ursachter Schaden am Eigentum des Auftraggebers wird zur Regulierung unserer Haftpflichtversicherung übergeben. 7.8 Schröder’s Haushaltshilfen verpflichtet sich keiner weiteren Person als dem/der zugeteilten Mitarbeiter/-in Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren. Übergebene Schlüssel für Haus und Heim des Auftraggebers dürfen weder weitergegeben, noch vervielfältigt werden. 8. Kündigung: Sofern keine Laufzeit-Vereinbarung besteht, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit und mit einer Frist von 24 Stunden wechselseitig gekündigt werden. Die Kündigung, kann mündlich und / oder schriftlich erfolgen. Mit der Kündigung wird der Leistungsgeber von seiner Pflicht zur Dienstleistung ab dem Kündigungszeitpunkt mit sofortiger Wirkung befreit und es erlöschen nachfolgende geplante Einsätze. 9. Vertraulichkeit: Schröder’s Haushaltshilfen und seine Angestellten sind verpflichtet, alle Informationen, die während der Dienstleistung besprochen oder zur Kenntnis genommen wurden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechts wegen entschieden, und das Unter-nehmen von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird. 10. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für falsche oder fehlende Angaben des Auftragsgebers und der daraus entstandenen Folgen. Die Haftung von Schröder’s Haushaltshilfen beschränkt sich auf die erbrachten Dienstleistungen und der unter Umständen entstandenen Schäden am Eigentum des Auftraggebers bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. 10.1 Ist eine der Bestimmungen unwirksam hat diese keinen Einfluss auf die weiteren Bestimmungen dieser AGB, die gültig bleiben. Die gesetzliche Regelung ersetzt die unwirksame Klausel. 11. Datenschutz: Schröder’s Haushaltshilfen verarbeitet die erhobenen Daten des Kunden zur Durchführung des Auftrags und im Rahmen der laufenden Kundenbeziehung. Teilt der Auftraggeber seine Mail-Adresse gegenüber Schröder’s Haushaltshilfen mit, erklärt dieser sich in diesem Zusammenhang auch mit der Zusendung von Mails einverstanden. Der Kunde kann sein Einverständnis zur Verwendung seiner E-Mail für werbliche Zwecke jederzeit widerrufen. Schröder’s Haushaltshilfen versichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten. Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften der EU-DSGVO. Der Kunde versichert alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die Abwicklung der geforderten Dienst-leistung sind, an Schröder’s Haushaltshilfen weiterzugeben. Diese Daten werden gespeichert, der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung, unter Berücksichtigung der Datenklausel einzusetzen, und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden. 12. Widerrufsrecht: Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag auf elektronischem Wege oder per Fernabsatz zustande gekommen ist, hat der Kunde das Recht seine Beauftragung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist ausgeschlossen, sobald die Schröder’s Haushaltshilfen mit der Dienstleistung begonnen hat. 13. Schlussvorschriften: Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.
Gütersloh, April 2023
Schröder’s Haushaltshilfen - Ihre Unterstützung über Ihre Pflegekasse - Inhaberin Jacqueline Schröder- Kahlertstraße 234 33334 Gütersloh
Telefon: 05241-2203923 - Fax: 05241-2203924 - Mail :info@schroeder-haushaltshilfen.de -www.schroeder-haushaltshilfen.de